Safe Sailing FAQ
Mit der Initiative "Safe-Sailing" wollen wir den Segelsport auch weiterhin von jeder Art der Gewalt, des Missbrauchs, des respektlosen Umgangs und des Mobbings fernhalten und ein sicheres und angenehmes Umfeld für alle Sportler*innen, unseren Nachwuchs und sämtliche Beteiligten sicherstellen.
Es geht bei Safe-Sailing nicht ausschließlich um den Schutz von Kindern, sondern allgemein um einen sicheren und respektvollen Umgang miteinander.
Es geht bei Safe-Sailing nicht ausschließlich um den Schutz vor sexueller Gewalt, sondern allgemein um den Schutz vor jeglicher Grenzüberschreitung im Miteinander.
Dafür sollte es bei jeder Veranstaltung eine Vertrauensperson geben, an die du dich wenden kannst. Hier findest du die Vertrauensperson und sonstigen Ansprechpersonen beim Segel-Verband.
Dafür sollte es bei jeder Veranstaltung eine Vertrauensperson geben, an die du dich wenden kannst. Hier findest du die Vertrauensperson und sonstigen Ansprechpersonen beim Segel-Verband.
Mit der Nominierung einer definierten Ansprechperson wird sichergestellt, dass Betroffene schnell Hilfe finden und sich eventuelle Vorfälle hoffentlich nicht wiederholen.
Hinweisen wird vertraulich nachgegangen und allfällige Konsequenzen werden entsprechend vorbereitet.
Die Entwicklung eines eigenen Ehrenkodices ist einer der Mindeststandards für das Engagement im Rahmen von Respekt und Sicherheit. Er fasst zusammen, welche ethischen Grundsätze die Arbeit mit Menschen in einer Organisation leiten, wie z. B. die Achtung der Selbstbestimmung, die Wahrung der Unversehrtheit der anvertrauten Personen etc. Viele Organisationen nutzen die Erarbeitung eines gemeinsamen Ehrenkodices dazu, dass sich die Mitarbeitenden mit dem Thema auseinandersetzen und sich mit der Vorgabe identifizieren. Durch die Unterschrift bekräftigen Personen, sich aktiv und persönlich für dieses Anliegen einzusetzen.
Quelle: safesport.at/faq/
Bei 100% Sport findest du Angebote zur Aus- und Weiterbildung.
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs-, Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Wenn es bei der beruflichen oder organisierten ehrenamtlichen Tätigkeit zu direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern kommt, sollte eine Strafregisterbescheinigung der Kinder- und Jugendfürsorge verlangt werden. Diese gibt darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen sind oder nicht.
Quelle: safesport.at/faq/
Da eine Strafregisterbescheinigung datenschutzrechtliche Informationen enthält, sind Vereine und Verbände verpflichtet, damit sorgfältig umzugehen. Es ist klarzustellen, wem in der Organisation diese Daten vertraulich einsichtig gemacht werden. Wir empfehlen, sich Strafregisterbescheinigungen nur vorzeigen zu lassen und die Vorlage (z. B. Name, Datum) durch einen Vermerk zu dokumentieren. Es wird empfohlen, sich Strafregisterbescheinigungen der Kinder- und Jugendfürsorge in regelmäßigen Abständen erneut vorweisen zu lassen.
Der Datenschutz ist vor allem auch zu beachten, wenn in der Strafregisterbescheinigung Vorstrafen ausgewiesen sind. Es ist im Einzelfall je nach Straftatbestand zu prüfen, wie damit umgegangen werden kann. In unklaren Fällen sollten externe Fachkräfte hinzugezogen werden. Handelt es sich bei dem ausgewiesenen Straftatbestand um einen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, so sollten dieser Personen keine Aufgaben im Verein übertragen werden. Im Zweifelsfall ist immer für den Schutz der Sportler*innen zu entscheiden.
Quelle: safesport.at/faq/
Die Strafregisterbescheinigung und die “Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge” kann nur von der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden. Zuständige Stellen sind die Landespolizeidirektion (LPD) oder das Polizeikommissariat (PK) bzw. Bürgermeister/Magistrat, wenn es keine LPD oder kein PK in der Stadt oder Gemeinde gibt.
Erforderliche Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
- Nachweis über Staatsangehörigkeit für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates
- Nachweis früher geführter Namen (z.B. Heirats-, Scheidungs-, Adoptionsurkunde)
- Bestätigung der Organisation (Sportverein, Sportverband) für die „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ (PDF-Download unter diesem Link ganz unten)
Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates können bei Beantragung einer “Strafregisterbescheinigung” und/oder einer “Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge” verlangen, dass entsprechende Informationen aus dem Strafregister des betreffenden EU-Mitgliedstaates eingeholt und ihnen vom Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien nachträglich zur bereits ausgestellten österreichischen Strafregisterbescheinigung übermittelt werden.
Quelle: safesport.at/faq/
Weiterführende Infos gibt es bei 100% Sport und bei Vera.