
Safe-Sailing
In unserer täglichen Arbeit und im Umgang miteinander ist uns umfassende Integrität sehr wichtig. Das betrifft auch, aber nicht nur, die hier genannten Themen, die somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Im Gegenteil, diese Seite soll laufend wachsen und es werden immer wieder neue Themen und Dokumente von verschiedenen Stellen dazukommen. In der Folge ein Auszug aus der Satzung des Österreichischen Segel-Verbands, die in §3 (2) festlegt, dass bei der Verfolgung der Verbandszwecke folgende Grundsätze einzuhalten sind:
(a) die Anti-Doping-Regelungen von World Sailing sowie anderer einschlägiger internationaler Fachverbände und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2021 (ADBG 2021) idgF einzuhalten;
(b) jegliche Bevorzugungen bzw. Diskriminierungen aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung sowie sexuelle Belästigung oder geschlechtsbezogene Belästigung, worunter einer sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, welches die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist, verstanden wird, zu unterlassen;
(c) zur Wahrnehmung der Integrität im Sport unzulässige Einflussnahme auf den sportlichen Ausgang eines Wettbewerbes durch Wettkampfmanipulation, Bestechung oder unzulässige Sportwetten – wozu auch die Anstiftung dritter Personen zu derartigen Handlungen zu verstehen ist – zu unterlassen.
(d) jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, zu unterlassen, zu verhindern und zu verurteilen.
Verstöße gegen diese Grundsätze werden vom OeSV nicht toleriert.